Düren. Die NPD in Düren hat Eigenangaben zufolge eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht und will so klären lassen, ob die polizeilichen Auflagen für den „Trauermarsch“ am 8. Februar [1] rechtens waren. Die NPD selbst, der wegen einer möglichen optischen Nähe zur NSDAP vonseiten der Polizei ein Aufmarsch mit Fackeln und Trommeln sowie im Gleichschritt untersagt worden war [2], sieht sich dabei offenbar in ihren Rechten beschnitten.
In einer Pressemitteilung schreibt die NPD von „anhaltender Repressionen und staatlicher Willkür gegenüber Nationalgesinnten und deren Veranstaltungen“. Die Klage wurde demnach beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. „Es kann nicht sein, daß man in einem demokratischen Land, wie die BRD vorgibt zu sein, mit zweierlei Maß mißt und nationaldenkende Bürger ihrer Rechte beraubt. Die Auflagen […] in Düren […] verstoßen sowohl gegen die vom Grundgesetz garantierte freie Meinungsäußerung und auch gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und sind folglich rechtswidrig. Diesen Zustand sind wir nicht länger gewillt hinzunehmen,“ heißt es in der NPD-Pressemitteilung weiter.
In einer Veröffentlichung auf der Homepage des NPD-Kreisverbandes Düren heißt es von Parteiseite zu dem „Trauermarsch“ zudem, die Polizei habe an jenem Tag in Düren zuvor angesprochene Abmachungen nicht eingehalten und etwa Bürger daran gehindert, sich dem NPD-Aufmarsch anschließen zu können. „Als erste Konsequenz haben wir, in Zusammen Arbeit mit dem NPD Landesverband NRW den Weg einer Fortsetzungsfeststellungsklage eingeschlagen die wir auch bis zum Bundesverfassungsgericht durchtragen werden,“ umschreibt die NPD das von ihr angeleierte Verfahren auf ihrer Homepage im üblichen Schreibstil. [© Klarmann]
[1] VOM TRAUERSPIEL ZUM PÖBELMARSCH – NPD IN DÜREN ZWISCHEN KARNEVAL UND HASS
[2] zu den Auflagen siehe u.a.: POLIZEI FACKELT NPD IM VORFELD DES AUFMARSCHES IN DÜREN AB; NPD will gegen BgR aufmarschieren; Neonazi-Hetze stoppen! – Antifaschistischer Protest gegen NPD (Links führen teilweise zum alten Blog.)
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