Rechts: Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung gegen Linke

Düren. Die Jugendschöffenkammer der Amtsgerichts Düren hat am Montag (10.3.) zwei junge Männer aus der rechten Szene wegen gemeinschaftlich begangener, gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide aus einer Gruppe heraus mehrere alternativ aussehende junge Leute vor dem KOMM in der August-Klotz-Straße attackiert hatten. Einer der Verurteilten ist Beisitzer im Vorstand des NPD-Kreisverbandes Düren.

Zugetragen hatte sich der Vorfall in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 2007 nachdem die Gruppen verschiedene Feiern besucht hatten. Vor dem KOMM war es dann zu einem zufälligen Aufeinandertreffen gekommen. Es folgten Wortgefechte und Rangeleien, wobei einem heute 27-jährigem Lehrling, einer 26-jährigen Studentin sowie einer gleichaltrigen Auszubildenden ins Gesicht geschlagen worden war. Zudem sollen die Opfer als „Zecken“ und „Schweine“ beleidigt und einem der Opfer ein Halstuch gestohlen worden sein.

Mit Ausnahme einer konkreten Beleidigung sah das Gericht letztgenannte Taten nicht als erwiesen an. Keine Zweifel äußerte Jugendrichter Karl-Josef Otto aber daran, dass es zu den Schlägen gekommen war. Einen heute 27-jährigen, gebürtigen Ostdeutschen verurteilte die Kammer daher wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer einjährigen Haftstrafe, ausgesetzt drei Jahre zur Bewährung. Auch muss der Mann 600 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der 21-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft, ausgesetzt zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Der Neonazi muss zudem 100 Sozialstunden abarbeiten. Beide Täter waren schon wegen Körperverletzungsdelikten aufgefallen.

Der 21-jährige Neonazi aus Düren wurde in dem Verfahren von dem mitverhandelten Vorwurf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten frei gesprochen. Er stand im Verdacht, bei NPD-Infoständen und rechten Treffen in der damaligen Kneipe „Gütershop“ von einem Vertreter der „Antifa Düren“ Video- und Bildaufnahmen gemacht zu haben. Die Bilder waren dann unter Nennung des Namens auf einer Neonazi-Homepage mit dem Untertitel „Antifa heißt Angst“ veröffentlicht worden. Zwar sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Neonazi einige der Bilder gefertigt hatte, jedoch bestünden Zweifel daran, dass er sie ins Internet gestellt habe, so Richter Otto. CDs mit den Bildern und Filmen hatten seinerzeit in der rechten Szene kursiert.

Der 21-Jährige ist nach Recherchen der „Nachrichten“ auch Mitglied der Neonazi-Gruppe „Kameradschaft Aachener Land“; er fungierte bei einem Aufmarsch der NPD im September als Parolen-Einpeitscher für die Teilnehmer des rechten Aufzugs, der sich laut NPD „Gegen Ausländerkriminalität und Inländerfeindlichkeit“ richtete. Am Samstag war der junge Mann zudem auf der Mitgliederversammlung der NPD in Inden-Pier als Beisitzer in den neuen Vorstand des NPD-Kreisverbandes Düren gewählt worden. Das Urteil von Montag ist noch nicht rechtskräftig. [© Michael Klarmann; für DN]


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