Rechts: Rurseefest-Schläger: Polizei ermittelt im rechten Umfeld

Simmerath. Die Polizei ermittelt weiter «auf Hochtouren» wegen einer Gewalttat, bei der (wie berichtet [1]) ein Neonazi während des Rurseefestes in Rurberg einen 49-Jährigen mit einer Flasche ohnmächtig geschlagen haben soll. WEITER

[1] SCHLÄGT KAL-NEONAZI MANN OHNMÄCHTIG?


16 Antworten auf “Rechts: Rurseefest-Schläger: Polizei ermittelt im rechten Umfeld”


  1. 1 peter 28. Juli 2008 um 23:33 Uhr

    Wann verbietet endlich unser Innenministerium NRW diese Schlägergruppe KAL im Stile der SA?

  2. 2 Mörci 29. Juli 2008 um 12:10 Uhr

    […]

  3. 3 HSler 29. Juli 2008 um 15:45 Uhr

    Peter du gehst gewaltig aufn Wecker. Diese KAL kenn ich zwar nur vom hören, da ich aus Heinsberg komme, aber wieso jene verbieten? Dann sollte man auf ALLE AUsländergangs verbieten die nachts durch die Städte ziehen. In Aachen z.b. „Tal Clan“ !

    jaja, sie kennen die KAL nur vom hörensagen…verbreiten aber zufällig denselben mist in sachen „tal clan“. ist es eigentlich ein deutschen- oder gar nazi-reflex, dass man zum ablenken von dem „eigenen“ übel auf ein anderes verweist, statt sich mit dem eigenen übel auseinander zu setzen? als ob es den 2. weltkrieg nicht gegeben hätte, war der alliierte „bombenterror“ ja sooooo schlimm und die „tal clan“-leute müsste man verbieten, währen die halbe KAL schon eingefahren ist/war… mik

  4. 4 Michi-Rechts 29. Juli 2008 um 16:36 Uhr

    @mik
    in dem vorangegangen Kommentar wurde einfach nur erwähnt das wenn die KAL verboten würde auch Tal Clan und andere Ausländer Gangs verboten werden müssten. Und nichts anderes!Und das Sie jetzt anfangen von wegen 2.Weltkrieg ist lachhaft!
    Das nenn ich verblendet und einen typischen „Journalisten-Reflex“!

    ein journalisten-reflex ist es auch, nun darüber zu spekulieren, ob sie von „noie werte“ den song „wer wahrheit spricht verliert“ gehört haben. in dem lied, welches dank der NPD-schulhof-CDs nahezu jeder neonazi-racker gehört haben dürfte, werden journalisten als „überzeugungstäter“ gedisst und gelten keineswegs als menschen, die nur ihrem beruf nachgehen. dass neonazis indes wegen ihrer ideologie und ihres kampfes gegen die demokratie selbst überzeugungstäter sein könnten, derlei kommt in dem song nicht vor…und sicher auch nicht in ihrer gedankenwelt ;) mik

  5. 5 Politischer Soldat 29. Juli 2008 um 19:01 Uhr

    Mensch Klarmann, die Taktik wird langsam alt.
    Sie versuchen immer wieder „alle über einen Kamm zu scheren“. Sprich: Sie greifen etwas auf, was irgendein (vermeintlicher) Neonazi mal gesagt oder getan hat, binden dies in Ihre Argumentation ein und tun dann so, als müsse jeder Rechte und in jenen Fällen dann auch der „Diskussionspartner“ genau dieselbe Meinung haben. So als hätte er das selbst mal gesagt oder getan. Dass das völliger Humbug ist, ist nicht erst seit den Kontroversen zwischen ANs und dem Rest der Bewegung so.
    Ich könnte auch massig Zitate oder Taten von Linken raus suchen und Ihnen dann unterstellen, sie wären automatisch der gleichen Meinung, nur weil auch Sie links sind. Das ist allerdings gar nicht nötig, bedenkt man Ihre Kontroversen mit WASG oder anderen…

    a.) sie sind noch derjenige, der unter einem ns-bezug nik schreiben darf, auch wenn ich das „(vermeintlicher) neonazi“ in diesem zusammenhang ein ganz großes kino finde; b.) wenn michi-rechts alle über einen kamm schert, schere ich zurück… c.) smiley nicht gesehen? mik

  6. 6 Ellen 29. Juli 2008 um 20:29 Uhr

    nunja, ich glaube der junge Mann meint: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe!“;-))*
    Oder wie?;-)

  7. 7 Politischer Soldat 29. Juli 2008 um 20:34 Uhr

    zu a.): Das „(vermeintlicher) Neonazi“ stand für „vermeintlicher Neonazi oder Neonazi“. Darüber hinaus war es keineswegs auf mich bezogen. Verstehe gerade sowieso nicht, wie Sie darauf kommen!? Oder habe ich noierdings auch was mit Noie Werte zu tun???
    zu b.): 1. „Ätschibätsch, ätschibätsch!“ 2. Das war hier aber nun kein Einzelfall sondern das machen Sie ständig…
    zu c.): Doch, ändert aber nichts an den von mir angesprochenen Punkten.

  8. 8 Ellen 29. Juli 2008 um 22:05 Uhr

    @ HSler
    „Revisionismus“ ist eine Hilfsideologie im Dienste rechtsextremer Ziele mit dem Anspruch, Geschichte zu „entkriminalisieren“ und das Geschichtsbild durch Fälschung und Manipulation zu schönen.

  9. 9 Ellen 29. Juli 2008 um 22:13 Uhr

    ups, war geklaut, sorry, unter folgendem Link zu finden: http://www.bpb.de/themen/UMK5UD,17,0,Argumente_gegen_rechtsextreme_Vorurteile.html

  10. 10 Peter 30. Juli 2008 um 0:34 Uhr

    @ HSler:
    Hast Deinen Nick aus Angst geändert?
    Was haben Ausländer in der Diskussion zu suchen?
    Kommt nun das alte Thema Ausländerkriminallität?
    In Deutschland leben weit mehr Deutsche als Ausländer!
    Daher ist der prozentuale Realanteil in der Kriminalität bei Deutschen größer, als wie bei Ausländern.
    Es gibt sicherlich solche Gangs, diese werden aber auch entsprechend hart durch die Behörden verfolgt!
    Eine solche Neonazi Bande gehört jedoch verboten, da diese Handlungsweisen mit Meinungsfreiheit nicht mehr einher gehen.
    Sollen weitere Menschen sogar fast totgeschlagen werden, wie durch diesen Neonazi kriminellen Kevin?

    Notfalls plädiere ich bei schwerer Körperverletzung sogar für eine lebenslängliche Sicherungsverwahrung solcher Neonazis, die unbelehrbar bleiben, damit die Gesellschaft geschützt ist!
    Im allgemeinen bin ich mit einer solchen Maßnahme sehr vorsichtig, sehe aber hier in solchen Fällen durchaus den rechtlichen Rahmen als gegeben soweit dies uch gutachterlich untermauert ist.

    Im übrigen würde ich anraten, dringends die Hände von braunen Aktivitäten im Heinsberger Raum zu lassen!

    da neonazis oftmals jugendlichen alters sind, wäre eine sicherheitsverwahrung blödsinn. mik

  11. 11 Peter 30. Juli 2008 um 0:39 Uhr

    @ HSler :
    Noch etwas für Ihre Allgemeinbildung, damit Sie sehen was für einen Dialog Sie hinsichtlich Ausländern führen;

    Die Behauptung, Ausländer seien um ein Vielfaches krimineller als Deutsche, gehört zum Repertoire rechtsradikaler Propaganda, aber auch einiger konservativer Politiker, die damit die Forderung nach geschlossenen Grenzen untermauern. Zum Beweis wird die Kriminalstatistik zitiert, die angeblich dokumentiert, dass nahezu ein Drittel aller von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen einen ausländischen Pass hatten, während aber höchstens neun Prozent der Wohnbevölkerung in Deutschland „Ausländer“ sind. Jugendliche Ausländer gar seien in Großstädten viermal so häufig wie junge Deutsche als Tatverdächtige oder Täter auffällig. Solchen simplen Behauptungen steht eine vielfältigere Wirklichkeit gegenüber.

    Um ein richtiges Bild zu bekommen, muss man zunächst die Delikte in der Kriminalstatistik gesondert betrachten, die nur Ausländer begehen können, weil sie mit ihrer besonderen Lage in Verbindung stehen: Meldevergehen, falsche Angaben über die Herkunft oder die Einreisewege, illegaler Grenzübertritt.

    Irreführend in der Kriminalstatistik ist zweitens die fehlende Unterscheidung zwischen Ausländern, die zur Wohnbevölkerung in Deutschland gehören (und die mit dem Vorwurf besonderer Kriminalität diskriminiert werden sollen), und illegalen, durchreisenden, vorübergehend in Deutschland lebenden Personen. Grundtatsache ist, dass integrierte Ausländer in Deutschland, und sie bilden die überwältigende Mehrheit, nicht öfter mit dem Gesetz in Konflikt kommen als Deutsche. Ein Viertel bis ein Drittel der Ausländer, die in der Kriminalstatistik erscheinen, sind dagegen Touristen, Illegale und alle, die ausschließlich zum Zweck ungesetzlicher Taten (Diebstahl, Raub, Drogenhandel, Prostitution und Zuhälterei, Schmuggel) ins Land einreisen. International operierende Verbrecherbanden können allenfalls in vordergründiger demagogischer Absicht mit den Ausländern verglichen werden, die zum Teil in dritter Generation in Deutschland leben.

  12. 12 Klaus Störtebecker 30. Juli 2008 um 0:52 Uhr

    Der TAL -Clan?
    Die Jungs haben vor 1 Monat „erste Hilfe“ geleistet als jemand in der Sigmundstrasse an den Verletzungen einer Schlägerei gestorben ist.
    Ohne Fragen , ohne Zögern!

  13. 13 Peter 30. Juli 2008 um 10:14 Uhr

    @mik;
    Betrifft Sicherungsverwahrung
    Die Sicherungsverwahrung bezog sich auch auf jüngere Straftäter die unbelehrbar sind, so zum Beispiel auch auf Kevin S., den ich objektiv als Gefähr für die Gesellschaft betrachte, da sein Vorstrafenregister ellenlang ist!

    mir ist von kevin s. (19) nicht bekannt, dass er ein ellenlanges vorstrafenregister hat. rein rechtlich gesehen haben jugendliche/heranwachsende (bis 21) in den meisten fällen auch kein vorstrafenregister, wie erwachsene. sie haben „einträge“ im polizeilichen führungszeugnis. anders als bei erwachsenen, wo nur strafen ab einer bestimmten höhe im register stehen, stehen bei jugendliche nahezu ALLE „vorfälle“ im register-auszug, nämlich gerade deswegen, damit jugendrichter sehen können, was alles schon vorgefallen ist. darunter zählen etwa auch fahren ohne führerschein oder alkohol am mopettlenker oder sogar verfahren, die wegen geringfügigkeit eingestellt wurden – all das würde bei erwachsenen gar nicht aufgenommen, wenn die strafe nicht besonders hoch wegen einer nachweisbaren tat ausgefallen wäre. ansonsten bleibe ich dabei: jugendliche – gerade in einer gesellschaft, in der die jugend via medien, kulturbetrieb und stimmungen innerhalb der bevölkerung immer weiter nach oben ausgedehnt wird und manche dreißigjährige noch wie ein girlie durch die welt grinst oder mancher dreißigjährige noch hipper sein will, als ein teenager – befinden sich in einer entwicklungsphase. wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir feststellen, das wir nahezu alle in der entwicklungsphase „scheiße“ gebaut haben. in jedem fall ist aber immer auf den einzelfall zu sehen. so würde ein erwachsener, der notorisch banktresore knackt, deswegen in sicherungsverwahrung genommen, eben weil er es nicht sein lassen kann (oder will); wenn aber ein bub mit 14 oder 15 jahren öfter mal kirschen beim nachbarn klaut, dann muss das ja nicht heißen, dass er zwangsläufig später zum dauerdieb wird. ich habe das jetzt einmal vereinfach dargestellt: prinzipiell halte ich sicherungsverwahrung oder einweisungen in die forensik (was streng genommen in bestimmten fällen lebenslange sicherungsverwahrung ist) in einzel- und extremfällen bei erwachsenen oder reifen heranwachsenden für angebracht. sippenhaft oder schutzhaft oder „sicherungsverwahrung“ für „undeutsche“ hatten wir aber unter den nationalsozialisten nach dem gießkannenprinzip – und auf eine solche idee sollten demokraten gar nicht erst kommen. mik

  14. 14 anti antifa hs 30. Juli 2008 um 13:02 Uhr

    @ peter was soll das denn heissen??? „Im übrigen würde ich anraten, dringends die Hände von braunen Aktivitäten im Heinsberger Raum zu lassen!“ sollte das etwa eine drohung sein??

  15. 15 Peter 30. Juli 2008 um 14:31 Uhr

    @anti antifa hs :
    Keine Drohung eine Feststellung damit Sie nicht noch mehr mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

    bitte auf zeichensetzung achten. danke. mik

  16. 16 Peter 30. Juli 2008 um 14:48 Uhr

    @mik;
    Hast recht, das mit dem ellenlangen Vorstrafenregister geht retour!
    Aber ein unbekannter ist Kevin S. nicht!

    Ich denke es handelt sich hier um einen 19 jährigen Menschen, der genau wusste was er tat, genauso wie er Videos mit produzierte, die im höchsten Maß antisemitisch und volksverhetzend waren.

    Von „Jugendsünden“ oder Kirschen klauen kann man hier nicht mehr reden!

    Die Gesellschaft muss jedenfalls bei erfolgloser Resozialisierung vor einem solchen Straftäter geschützt werden. Wir sehen zudem am Beispiel Mahler wie schwer Resozialisierung greift – vorher ein Terrorist, dann Gnade vor Recht, dann NPD…
    Mit der Sippenhaft gebe ich Ihnen Recht, aber da wo unser Sozialsystem, Jugendhilfe usw. nicht mehr greift ist Sicherungsverwahrung angebracht.
    Im übrigen muss eine Sicherheitsverwahrung nicht nur in einer forensischen Klinik durchgeführt werden, sondern kann auch vom normalen Vollzug erbracht werden.

    zu kevin s. demnächst bald mehr im blog und/oder der AN. mik

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