Rechts/Mitte: Sechs Jahre Haft für Migranten – Nothilfe anerkannt…

Aachen. Im Prozess um einen tödlichen Streit unter Jugendlichen in Stolberg hat das Aachener Landgericht am 21. Oktober einen 18-Jährigen zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Kammer befand den staatenlosen Jugendlichen, dessen Eltern aus dem Libanon stammen, des Totschlags für schuldig. Sie sah es als erwiesen an, dass er Anfang April einen 19-Jährigen mit einem Messer niedergestochen hatte. Neonazis hatten das Opfer propagandistisch zum „Kameraden“ und „Märtyrer“ verklärt.

Laut Gericht hat der 18-Jährige in dem nicht öffentlichen Verfahren über seinen Anwalt erklären lassen, den 19-jährigen Berufsschüler erstochen zu haben. Er habe sich auf eine „Nothilfe-Situation“ berufen und bei der nächtlichen Auseinandersetzung unter Jugendlichen – Auslöser war ein Streit um ein Mädchen – zwei Freunden helfen wollen. Zwar habe die Kammer jene „Nothilfe“ anerkannt, indes sei der Einsatz eines Messers dabei als „unverhältnismäßig“ eingestuft worden, so ein Gerichtssprecher

Neonazis verklären das Opfer, das in der Tatnacht in Begleitung eines befreundeten, 17-jährigen NPD-Mitglieds war, bis heute zum „Kameraden“. Alleine in Stolberg kam es zu drei großen „Trauermärschen“. Nachdem Freunde und Eltern des Opfers sich jene „Lügen“ verbaten, hetzten Neonazis gegen die „debilen Eltern“ (Thiazi-Forum), die „charakterloses Lumpentum“ (Altermedia) seien. Aus Szenekreisen hieß es indes auch, einzelne NPD-Funktionäre hätten die Sogwirkung des angeblichen „Kameraden“-Opfers zu Profilierungszwecken genutzt.

Während einige NPD-Funktionäre das Opfer bald nur noch einen „deutschen Jugendlichen“ nannten, sprach der Dürener NPD-Kreischef Ingo Haller noch Ende April vom „Kameraden“. Das Opfer, das nach BnR-Recherchen auch Migranten als Freunde hatte, sei „Nationalist“ gewesen, so Haller, denn es „fühlte sich der nationalen Bewegung immer näher.“ Zu Prozessbeginn kritisierte Hallers NPD-Düren dann plötzlich, dass „die deutsche Opferfamilie [von anderen] in die ‚rechte Ecke’“ gedrängt werde.

Der Prozess fand wegen vager Ankündigungen von Neonazi-Aktionen unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen statt. Zu Prozessbeginn hatten Neonazis der „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) am 22. September ausländerfeindliche Handzettel in Aachen verteilt. Weitere Aktionen blieben aus. [© Michael Klarmann; für BnR]


8 Antworten auf “Rechts/Mitte: Sechs Jahre Haft für Migranten – Nothilfe anerkannt…”


  1. 1 Demokrat 22. Oktober 2008 um 15:04 Uhr

    Also ist das Messer doch anscheinend wohl strafmindern berücksichtigt worden, obwohl es als unverhältnismäßig eingestuft wurde.

    Naja also ich bleibe dabei. Mit einem Messer einen zu erstechen sollte härter bestraft werden. Egal ob Ausländer, Nazi, Linker oder ein „ganz Normaler“.

    Gruß

    bin ich zu blöd zum schreiben oder sind sie zu blöd zum lesen? während neonazis und NPD weiter verbreiten, dass mehrere migranten das 17-jährige NPD-mitglied und das spätere opfer (in begleitung einer dritten person, nämlich eines mädchens) heimtückisch, brutal und mit schlagstöcken attackiert haben, erkennt dass gericht eine „nothilfe“ an. es findet aber den einsatz eines messers unverhältnismäßig zur lösung dieser situation… ich möchte das nicht bewerten, da ich nicht weiß, was in dieser nacht vorgefallen ist – ich stelle dennoch fest, dass das eine mit dem anderen nicht korrespondiert und mindestens eine seite den vorfall falsch darstellen muss [1]. mik

    [1] „Gerichtssprecher Georg Winkel erklärte am Nachmittag, der Angeklagte habe «im Wesentlichen gestanden», sich aber auf eine «Nothilfe-Situation» berufen. Er habe zwei Freunden helfen wollen.“

    http://www.an-online.de/sixcms/detail.php?template=an_detail&id=662768

  2. 2 Reiner Hohn 22. Oktober 2008 um 15:57 Uhr

    In der Rechtslehre gibt es bei Notwehr/Nothilfe grundsätzlich keine Verhältnismäßigkeit.
    Daher gibt es ja auch den Paragraphen „Überschreitung der Notwehr“ (§ 33 des StGB), der für einen angstbesessenen, überforderten Verteidiger bei Tötung des Angreifers die Straffreiheit vorsieht.
    Es ist daher ein juristischer Spagat gewesen, auf Nothilfe zu erkennen aber gleichzeitig etwas unverhältnismäßig (das Messer) zu finden und dann die enorm hohe Jugendstrafe von 6 (sechs) Jahren Haft zu verhängen.
    Bei dem Urteil stimmt etwas im kausalen Zusammenhang nicht.
    „Demokrat“ liegt meiner Meinung nach mit seinen Bedenken richtig.

  3. 3 Peter 22. Oktober 2008 um 18:22 Uhr

    @Reiner Hohn ;
    Ich stimme Ihnen voll zu!

  4. 4 Preston 23. Oktober 2008 um 13:10 Uhr

    „bin ich zu blöd zum schreiben oder sind sie zu blöd zum „lesen?“

    Danke für den aggressiven Ton: dabei kommt es nur darauf an, WO man liest. Z.B. hier:
    http://www.dernewsticker.de/news.php?id=54340

    Dort heißt es (wahrheitsgemäß):
    der tödliche Stich kam „hinterrücks“.

    Wie kann ein tödlicher Stich in den Rücken „Notwehr“ sein? […]

    Kleiner Tip zur Wahrheitsfindung […]

    wenn sie es richtig lesen würden, könnten sie sich auch dazu äußern – aber da sie es nicht taten (oder aus ideologischer sicht nicht tun wollen), kürzte ich. zur erklärung: rein rechtlich gesehen ist der begriff „notwehr“ in diesem zusammenhang falsch wiedergegeben durch sie. notwehr kann nur jemand anwenden, der selbst angegriffen wird und sich verteidigt; so genannte nothilfe aber ist es, wenn ich einem oder mehreren (in meinen augen bzw. meiner subjektiven sichtweise in dem moment) bedrohten helfe, der/die möglicherweise gerade in einer notsituation steckt/en. ob diese not- bzw. gefahrensituation real ist oder nur eingebildet, kann in diesem falle nicht beurteilt werden.

    außerdem rechnet hier niemand gute gegen schlechte deutsche/migranten auf – AUSSER NPD UND NÖNAZIS! wenn sie den fall kennen, dann wissen sie ja auch, dass in BEIDEN gruppen sowohl migranten als auch deutsche waren. aber die rechtsextreme szene hat es in diesem fall mit der wahrheitsfindung ja weitaus schwerer, als ich etwa als journalist: neonazis behaupten ja immer, dass wer mit der lüge lebt, die wahrheit fürchten muss – was in diesem fall tatsächlich mal passt!

    im übrigen habe ich immer betont, dass mir ein paar hundert euro weniger auf dem konto sehr viel lieber wären, wenn das opfer noch leben würde. dieses thema wurde mir aus NPD- und neonazikreisen quasi aufgedrückt und ich habe, da als journalist der wahrheit verpflichtet, auch zu dem thema recherchiert und gearbeitet (was teilweise, aber nicht immer, honorare nach sich zog, was allerdings in jedem beruf so üblich sein soll).

    fragen sie einfach einmal gewisse ihrer „kameraden“, die sich über dieses thema profiliert und ergo „politisch“ bereichert haben, ob sie noch morgens in den spiegel schauen können! ich jedenfalls kann es, bis heute. mik

  5. 5 Peter 23. Oktober 2008 um 17:22 Uhr

    @ Preston ;
    Mik hat hinsichtlich des Begriffes Notwehr recht; dies ist einschlägige Rechtsprechung.

  6. 6 Peter 23. Oktober 2008 um 17:51 Uhr

    @Mik;
    Einem Journalisten sein Honorar vorzuwerfen ist einfach eine Schweinerei.
    Ich denke das hier in Aachen kein Journalist da ist, der sich über den Tod eines Menschen aufgrund eines Honorars freut. Hier erkennt man mal wieder wie schwachsinnig die Braunen sind!

    preston legt wert darauf, nicht braun zu sein. preston hat überdies, was ich heute mittag kurz vor der abfahrt zu einem referat übersah, hausverbot in „klarmanns welt“:

    http://klarmann.blogsport.de/2008/04/26/231/#comment-1164

    mik

  7. 7 hempels - DAS Original! 24. Oktober 2008 um 4:04 Uhr

    Hat man eigentlich die Täter gefasst, welche die Schwester (und Zeugin der Tat) des Opfers ca 2 wochen später zusammentraten?

    bislang ist mir davon nichts bekannt. aber haben die „kameraden“ einmal reflektiert, dass sie selbst durch den „kameraden“-mythos des opfers die familie in ein falsches licht rückten, und dass vielleicht gehirnlich ebenso einfach wie die schlägernazis gestrickte migranten nicht mehr durchblickten? mik

  8. 8 Peter 24. Oktober 2008 um 9:50 Uhr

    @hempels – DAS Original! ;
    Nicht einfach Ausländer anprangern!

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