Kassel/Stolberg/Schwalmstadt. Nach dem Überfall von Neonazis auf ein antifaschistisches Jugendzeltlager in Nordhessen hat das Landgericht Kassel den Angeklagten heute (12.1.) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richter sahen es Medienberichten zufolge als erwiesen an, dass der 19-Jährige im Juli 2008 das Zeltlager am Neuenhainer See in Nordhessen überfallen und dabei mit einem Klappspaten und einer Bierflasche auf ein 13-jähriges Mädchen und dessen 23-jährigen Stiefbruder eingeschlagen hat. Der Täter war im April 2008 auch zweimal Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches in Stolberg gewesen. Diese Aufmärsche richteten sich auch gegen Kriminalität und Gewalt – indes nur jene, die Migranten begehen. Der 19-Jährige hatte zudem für ein bundesweit aktives, „nationales“ Videoprojekt Filmaufnahmen von dem Aufmarsch am 12. April 2008 gefertigt und davon dann Videoclips (mit)produziert. Einen Video-Aufruf zur Teilnahme an einem NPD-Aufmarsch am 26. April 2008 hatte er ebenso produziert [1]. [© Klarmann]
[1] FASTTOTSCHLÄGER MARSCHIERTE ZWEIMAL IN STOLBERG MIT UND PRODUZIERTE STOLBERG-VIDEOS; NEHMT DEN KLAPPSPATEN IN DIE HAND…; MUTMASSLICHER FASTTOTSCHLÄGER MARSCHIERTE IN STOLBERG MIT
NPD-Blog dazu:
http://npd-blog.info/?p=2648
[ergänzt]
SpOn dazu:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,600800,00.html
redok dazu:
http://www.redok.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1294&Itemid=38
FR dazu:
http://www.fr-online.de/top_news/1658021_Haft-fuer-rechtsradikalen-Schlaeger.html
Viel zu wenig für einen versuchten Mordanschlag.
Für mich grenzte das schon an versuchten Todschlag.
Juristisch ist es kein Mordversuch, aber sofern er sich resozialisiert ist das Strafmass ok!
Neuer Prozess in der Sache:
http://www.redok.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1377&Itemid=36