Aachen/Düren. Vor dem Landgericht Aachen hat am Dienstag (27.1.) die Berufungsverhandlung gegen einen Dürener Neonazis begonnen, der der NPD und der „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) angehört. Er war vor rund einem Jahr vom Amtsgericht Düren wegen gemeinschaftlich begangener, gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Damals hatte das Gericht es als erwiesen angesehen, dass der Neonazi – er war kurz vor Beginn des Prozesses im März 2008 als Beisitzer in den NPD-Kreisvorstand gewählt worden – bei einer Auseinandersetzung vor dem alternativen Kulturzentrum KOMM einer jungen Frau ins Gesicht geschlagen und sie so verletzt hatte. Rechtsmittel gegen das Urteil hatte der Neonazi eingelegt, da der Student sich als unschuldig ansieht und einen Freispruch fordert.
Das Urteil aus erster Instanz gegen einen zweiten Neonazi aus Jülich ist unterdessen rechtskräftig geworden. Am ersten Verhandlungstag in Aachen waren die Zeugenaussagen erneut widersprüchlich. Ein Urteil in dem Verfahren wird kommende Woche erwartet. [© Klarmann]
[1] GEMEINSCHAFTLICH BEGANGENE GEFÄHRLICHE KÖRPERVERLETZUNG GEGEN LINKE
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