Rechts: Prozesspause für braunen Provokateur…

…titelt die der Partei „Die Linke“ nahe stehende Tageszeitung „Neues Deutschland“ (ND) und berichtet [1] über einen Prozess gegen den NPD-Kader und braunen Liedermacher Jörg Hähnel. Vorgeworfen wird Hähnel „öffentliche Billigung von Straftaten“, da er die Tötung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Lichtenberg am 13. Dezember 2007 als „politisch geboten“ bezeichnet haben soll. In einem ersten Verfahren war der NPD-Kader zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Dagegen legten Hähnels Anwalt und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Während die Anklagebehörde wegen der vielen Vorstrafen des Neonazis ein schärferes Urteil erreichen will, hofft Hähnel auf Freispruch.

Hähnel ist Berliner NPD-Landeschef. Er war im Mai 2005 im Vorfeld der NRW-Landtagswahl bei einer Saalveranstaltung der NPD in Stolberg als „Liedermacher“ aufgetreten und soll ebenso wie sein Anwalt, der gebürtige Stolberger Wolfram Nahrath, auch vom Verbot der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) betroffen sein [2]. Im ersten Urteil gegen Hähnel hieß es, durch die Äußerungen könne eine Stimmung entstehen, wonach andere es legitim fänden, politisch Andersdenkende aus dem Weg zu schaffen. Hähnels Rede zu einem NPD-Antrag im Bezirksparlament hatte für heftige Empörung gesorgt. In dem Antrag war gefordert worden, einen Platz nach „dem Mörder, Waffenhändler, Reichswehroffizier und Kapp-Putschisten“ (ND) Waldemar Pabst umzubenennen. Der Offizier hatte die Hinrichtung Luxemburgs befohlen.

„Wie nun ging die zweite Instanz mit dem Fall von Volksverhetzung um?“ fragt das ND und berichtet weiter: „Zunächst wurden die Hähnel-Rede, geschrieben im besten Nazi-Propagandastil, und das Urteil verlesen. Dann kam […] die Stunde von Verteidiger Wolfram Narrath [sic!] […]. Erneut zog er den Mord an Rosa Luxemburg in Zweifel, weil es keine Belege für diese Bluttat gebe und auch gegen Papst kein Gerichtsverfahren stattfand. Und wenn es keinen Mord gegeben habe, könne es auch keine Billigung geben. Narrath [sic!] war steigerungsfähig: Da zu dieser Zeit das Kriegsrecht geherrscht habe, könne die standrechtliche Erschießung von Rosa Luxemburg durchaus legitim gewesen sein. Somit stellte er den Antrag, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Das lehnte das Gericht mit der Begründung ab, die Tötung von Rosa Luxemburg sei eine historisch belegte Tatsache, der Mörder Papst, der unbehelligt bis zu seinem Tode 1970 in der Bundesrepublik lebte und sich öffentlich zur NPD bekannte, habe die Tat mehrfach eingestanden. Außerdem habe Hähnel selbst die Ermordung als legitim betrachtet, denn ohne diese Haltung würden seine Worte keinen Sinn ergeben.“

Der aus Stolberg stammende und heute in Berlin/Brandenburg ansässige Neonazi-Anwalt Nahrath war nach seinem Vater Wolfgang zwischen 1991 und 1994 „Bundesführer“ der „Wiking Jugend“, eine 1994 als Quasi-Nachfolgeorganisation der „Hitlerjugend“ (HJ) verbotenen Neonazi-Kaderschmiede. Später soll er laut „Netz gegen Nazis“ [3] bis zu deren Verbot für die HDJ aktiv gewesen sein. Als Szeneanwalt ist Nahrath bekannt dafür, dass er Größen der Braunszene verteidigt oder in besonders brisanten Fällen vorstellig wird. So schrieb die Tageszeitung „Die Welt“ über ein Verfahren gegen Neonazis, die in Guben einen Asylbewerber in den Tod gehetzt hatten [4], über Nahraths Plädoyer [5]:

„Schon sein Einstieg ist nicht ohne Effekte. Nahrath zitiert Voltaire: ‚Ihre Meinung ist das genaue Gegenteil der meinigen, aber ich werde mein Leben daran setzen, dass sie sie sagen dürfen.’ Anschließend wird die ‚Sturm- und Drangzeit’ bemüht, in der sich sein Mandant zur Tatzeit befunden habe. Es handele sich bei Steffen H. ‚um einen jungen Menschen, der eben nicht im Mainstream der veröffentlichten Meinung seinen Platz gesucht’ habe. So wird die Verteidigungsmauer Stück für Stück errichtet. Aber nicht, um hier auch nur annähernd eine Schuld zu begründen. Es geht darum, wie ungerecht Steffen H. von der Staatsanwaltschaft, den Nebenklagevertretern sowieso und vielleicht auch von Teilen des Gerichts beurteilt wird. Und natürlich von den Medien ‚mit ihrer bornierten Art der Berichterstattung’. […]

Kurz darauf fragt sich der Beobachter, warum Nahrath hier Verteidiger ist und nicht Vertreter der Nebenklage. War sein Mandant doch das eigentliche Opfer: Steffen H. sei an jenem 13. Februar 1999 im ‚Dance-Club’ im brandenburgischen Guben von einer Gruppe Vietnamesen provoziert und sogar mit dem Tode bedroht worden. Natürlich ohne jeglichen Anlass. Ein Vietnamese hätte den schmächtigen Steffen H. schließlich sogar nach draußen gerufen. Der sei gefolgt – obwohl ihm ein Türsteher abgeraten habe – und sei daraufhin niedergeschlagen und getreten worden. Andere mischten sich ein. Nachdem ‚ein schwarzer Mensch kubanischer Herkunft’ auf die Jugendlichen losgegangen sei und sie ‚in eine panische Flucht getrieben’ habe, sei die Situation eskaliert. Nahrath: ‚Dieser Angriff ist die eigentliche Hetzjagd an diesem Tag gewesen.’“

Der Prozess gegen Nahraths derzeitigen Mandanten Hähnel soll Anfang Juli fortgesetzt werden. [© Klarmann]

[1] Direktlink
[2] HDJ-VERBOT UND SEINE REGIONALEN BEZÜGE
[3] Direktlink
[4] Über den alltäglichen Rassismus in Deutschland
[5] Direktlink