Region. Ein sehr stark gerüttelt Maß an Sensibilität für den Gebrauch von Schrift und Sprache sollte für Journalisten zum Rüstzeug für den täglichen Atomkrieg mit der Tastatur gehören. Dachte man jedoch zuerst noch, der Führer habe sich in Berlin nach der Einnahme von bunten Friedenspillen für die Weltpolitik auch noch verbrennen lassen, gibt es nun in der JVA-Heinsberg sogar stolze Acht davon. Ihre Aufgabe: Anne Frank vorzuführen…
Zumindest drängt sich dieser Eindruck auf, wenn man das liest, was die Lokalpresse hinausposaunt [1]. Demnach befindet sich die Ausstellung „Anne Frank – eine Geschichte für heute“ auf Tournee durch verschiedene Haftanstalten Deutschlands. Dabei werden Inhaftierte im Rahmen von Projektwochen dazu befähigt, durch die Ausstellung über das Leben und Sterben des berühmten jüdischen Mädchens zu – „führen“ (Lokalpresse).
„Marcel […] ist einer von acht Führern durch die Ausstellung […]. Und das hieß [zuvor] auch, Inhaftierte zu finden, die bereit waren, sich als Ausstellungsführer ausbilden zu lassen. […] Vor allem die ausländischen Gefangenen hätten dabei sehr großes Interesse gezeigt, berichtet Amadeus (18), der ebenfalls als Führer aktiv war.“ Wenn das der Führer wüsste…
Dortmund droht am Samstag einfach nur ein schöner Krieg. Neonazis aus ganz Europa wollen in die Ruhrgebietsstadt einfallen und einen so genannten „Antikriegstag des Nationalen Widerstandes“ zelebrieren. Dabei werden sie sicher aus rein militant-pazifistisch Gründen brüllen was über tausend Hassfratzen so hergeben: „Nie wieder Krieg – nach unsrem Sieg“ [2]. Hatte die Polizei zuerst diesen Kriegstag verboten [3], hob das Bundesverfassungsgericht jenes Verbot nun auf [4].
Ob Deutschland das einzige Land der Welt ist, in dem massenhaft Menschen, die wegen Körperverletzungsdelikten, Hass-Propaganda und Mordaufrufen gegenüber Migranten, Juden und Polizei auffällig wurden, angeblich gegen Krieg und Gewalt aufmarschieren dürfen? Die Veranstalter teilen jedenfalls erstaunlich selbstkritisch in einem letzten Aufruf mit: „Bitte fragt in euren Reisegruppen schnellstmöglich nach Kameraden für den Ordnerdienst (nicht vorbestraft und keine laufenden Verfahren).“ Immerhin hofft der Autor dieser Zeilen, dass seine Klientel am Sonnabend konzentriert beisammen brüllt und seine samstägliche Ruhe nicht wegen „Spontanaktionen“ stören wird…
Übrigens: unsere russlanddeutsche Thießen-Gang hat sich auch für den „Antikriegstag“ in Dortmund eingesetzt. Angeblich sollte wegen des Verbots heute eine „Vereinigung der patriotischen Organisationen Russlands“ namens „Russovet“ eine Versammlung vor der Deutschen Botschaft in Moskau abhalten. In einem Aufruf hieß es dazu:
„Russovet und die russischen Patrioten möchten mit diesem Appell unsere volle Solidarität mit den deutschen patriotischen Kräften für die Durchführung des Antimilitärischen [sic!] Marsches am 5. September in Dortmund ausdrücken und hoffen aufrichtig auf eine Wende in der Entwicklung des Dialogs zwischen der Regierung der BRD und den Organisationen der deutschen Patrioten auf der Grundlage der Achtung der bürgerlichen Rechte und der allgemeingültigen Menschenrechte.“
Der Autor dieser Zeilen übersetzt das mal frei nach versteckter Wahrheit: Rechtsextremisten aus Russland möchten mit diesem Appell volle Solidarität mit den deutschen Rechtsextremisten und Antisemiten für die Durchführung des Kriegsmarsches ausdrücken und hoffen aufrichtig auf eine Wende in der Entwicklung des Dialogs zwischen der Regierung der BRD und den Neonazis auf der Grundlage der Achtung der bürgerlichen Rechte und der allgemeingültigen Menschenrechte… Hatte das mit Hitler und Stalin nicht auch mal so verlogen angefangen…?
Wie wir erkennen konnten, ist es in der Braunszene extremst wichtig, den Demokraten an den Kopf zu werfen, dass sie Diktatoren sind – nur diejenigen, die wieder eine Diktatur errichten wollen, wollen als lustige Gesellen angesehen werden. In Krefeld wurde nun diesbezüglich eine neue Runde eingeläutet aus dem Umfeld des rechtslastigen „Krefelder Forums“, das auch mal mit der NPD Geschichtsverkehr hat.
Weil die VHS Krefeld einmal befürchtet hatte, dass die braunen Wortergreifer einen Vortrag stören könnten, hatte man die Rasselbande schlicht in den Sandkasten vor dem Veranstaltungsort geschickt. Weil das aber a.) ohne Förmchen sowie b.) nur unter Aufsicht der Polizei als kurzzeitig eingesetzte Erziehungsberechtigte stattfand, wird nun geklagt [5] und agitiert. So will man aus jenen Kreisen bei der nächsten Einwohnerfragestunde Krefelds OB Kathstede mal richtig auf den Goldzahn fühlen, den man sich ihm auszuschlagen noch nicht traut.
Eine passende Anfrage, die man in aller Öffentlichkeit Kathstede vorlesen möchte, hat man indes freundlicherweise schon auf der Homepage besagten rechten Kleingroßhirnzirkels publiziert. Konsequent bezeichnen sich die Vordenker in dem Frage-Manuskript selbst, wie auch die „Kameraden“, die damals mitstören wollten – darunter Krefelds NPD-Mastermind Lars Spönlein – als arielwaschechte „Bürgerrechtler“.
Auch hier sei daher ein längeres Zitat erlaubt: „Unter Bezeichnungen wie ‚Rechtsextremisten’, ‚Rechtsradikale’, ‚Neonazis’, ‚Nazis’, ‚Faschisten’ und ähnlichem findet ein kalter Bürgerkrieg gegen Bürgerrechtler, Dissidenten, Freiheitskämpfer und Oppositionelle statt. Hieran beteiligen sich vor allem in massiver Weise der Staat […]. Dies ist ein Verstoß gegen die Verfassung und sogar gegen das Grundgesetz.“ Wölfchen, wollt ihr ewig heulen?
In Bergheim schafft Contra, ähem, „Pro“ NRW mal ein paar Fakten. Donnerstagabend hat die rechtsradikale Sekte den örtlichen Kreisvorsitzenden Jürgen Hintz zum Befehlgeber der neu gewählten Fraktion im Bergheimer Stadtrat gewählt. Als sein Stellvertreter wurde der gescheiterte Bürgermeisterkandidat Hans Over bestimmt gewählt. Schimpfte man zuvor indes ganz gerne auch mal auf die Vertreter anderer Parteien, besinnt man sich nun zu einer hübschen Konzilianz, wie sie nur die wirklich zur Machtübernahme berufenen Herrscher den devoten Untergebenen gegenüber zeigen können:
„Dabei werden wir aus der Opposition heraus konstruktive Sachpolitik betreiben und laden alle Ratsfraktionen zu einem fairen Dialog ein. Auch der uns gegenüber bisher sehr feindselig auftretenden Bergheimer Bürgermeisterin Pfordt bieten wir einen zivilisierten Umgang an – bei rechtswidrigen Benachteiligungen werden wir aber umgehend die Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen.“ (O-Ton Hintz)
Der Autor dieser Zeilen stellt sich nun vor, wie denn wohl Migrantenverbände das wohl ausdrücken würden: Dabei werden wir aus der Minderheit heraus konstruktive Sachpolitik betreiben und laden alle Parteien zu einem fairen Dialog ein. Auch der uns gegenüber bisher sehr feindselig auftretenden Contra-NRW-Bewegung bieten wir einen zivilisierten Umgang an – bei rechtswidrigen Benachteiligungen werden wir aber umgehend die Straf- und Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen…
Man wird doch wohl noch Visionen haben dürfen… [© Klarmann]
[1] Direktlink
[2] NEONATIONALSOZIALISMUS EXTREM MODERN
[3] NEONAZI-KRIEGSTAG IN DORTMUND WIRD VERBOTEN
[4] Polizei-Info
[5] DER RECHTE KAMPF GEGEN DAS VHS-HAUSVERBOT GEHT WEITER
Ich krieg mein Schnitzel trotzdem…meinem charmantem lächeln konnte noch kein Wirt widerstehen^^
ich habe früher auch immer gedacht, dass mein lächeln charmant sei – bis ich merkte, es ist das mitleid für (m)ein saublödes gesicht… kommen sie auch noch drauf, nachwuchs-herrenmenschlein… mik
Aus Sicht des BVG zu Dortmund (und auch zur Schnitzeljagd von „Hempels“):
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 102/2009 vom 4. September 2009
Beschluss vom 4. September 2009 – 1 BvR 2147/09 –
Demonstration „Fünfter Antikriegstag“ in Dortmund am 5. September 2009 findet statt
Sachverhalt:
Der Veranstalter meldete für den 5. September 2009 eine Versammlung in
Dortmund samt Aufzug unter dem Motto „Gegen imperialistische
Kriegstreiberei und Aggressionskriege – für freie Völker in einer freien
Welt“ mit einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von circa 1.000
Teilnehmern an (Fünfter Antikriegstag). Mit an den Beschwerdeführer als
Versammlungsleiter adressierter Verbotsverfügung vom 14. Juli 2009
verbot die Versammlungsbehörde die geplante Versammlung unter Berufung
auf das Erscheinen von Demonstranten aus der Szene der „Autonomen
Nationalisten“ wegen der unmittelbaren Gefahr für die öffentliche
Sicherheit gemäß § 15 Abs. 1 VersG und erklärte das Verbot für sofort
vollziehbar. Die vom Beschwerdeführer angestrengten Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten blieben
erfolglos. In seinem mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom heutigen Tage rügt der
Beschwerdeführer eine Verletzung seines Grundrechts der
Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG. Die erste Kammer des Ersten
Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in ihrem Beschluss die
aufschiebende Wirkung der Klage des Beschwerdeführers gegen die
Verbotsverfügung wiederhergestellt, da die Versammlungsbehörde und die
Verwaltungsgerichte keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für
eine unmittelbare – ein Verbot rechtfertigende – Gefahr für die
öffentliche Sicherheit aufgezeigt haben. Gleichzeitig hat die Kammer die
einstweilige Anordnung mit der Maßgabe versehen, dass von der
Versammlungsbehörde für erforderlich gehaltenen Auflagen Folge zu
leisten ist.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Die mögliche Teilnahme einer größeren Zahl von Anhängern der „Autonomen
Nationalisten“ an einer Großdemonstration begründet nicht schon für sich
gesehen die Annahme, dass von einer unmittelbaren Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit auszugehen ist und allein deshalb ein Verbot der
Versammlung gerechtfertigt ist.
Keine der von der Versammlungsbehörde und den Verwaltungsgerichten für
die Gefahrenprognose herangezogenen Äußerungen und Aufrufe aus der Szene
der „Autonomen Nationalisten“ im Internet weist einen Bezug zu der
konkret geplanten Versammlung auf. Soweit die Versammlungsbehörde und
die Verwaltungsgerichte eine Indizwirkung für das Gefahrenpotential aus
früheren rechtsradikalen Versammlungen ableiten, ist eine hinreichend
konkrete Tatsachengrundlage ebenfalls nicht dargetan. Als
Vorgängerversammlungen sind in erster Linie diejenigen Veranstaltungen
heranzuziehen, die bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des
Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplante
Versammlung aufweisen. Die Antikriegstags-Versammlungen in den Jahren
2005, 2006 und 2007 sind nach den Angaben in der Verbotsverfügung
gänzlich ohne Vorkommnisse durchgeführt worden. Auf der
Antikriegstag-Versammlung im Jahr 2008 ist es zwar augenscheinlich zu
gewissen tätlichen Auseinandersetzungen gekommen, die Angaben der
Versammlungsbehörde zu Umfang, Intensität und Folgen dieser
Tätlichkeiten sind allerdings zu unbestimmt, um den Schluss zuzulassen,
dass die Versammlung selbst die Schwelle zur Gewaltanwendung
überschritten hat. Die früheren 1. Mai-Demonstrationen standen unter
einem anderem Motto, erfolgten zu einem anderen, noch
konfliktträchtigeren Datum, teils an einem anderen Ort und teils ohne
Anmeldung. Auch gab es knapp einen Monat vor der geplanten Versammlung
in Bad Nenndorf eine rechtsradikale Versammlung unter Beteiligung von
Demonstranten der „Autonomen Nationalisten“ ohne jegliche
Gewaltanwendung.
Die Versammlungsbehörde und die Verwaltungsgerichte haben hinsichtlich
der Bereitschaft und Fähigkeit der verantwortlichen Organisatoren der
Versammlung auch nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich diese in
einem auf die konkrete Versammlung bezogenen Aufruf ausdrücklich von
Gewaltanwendung distanziert und insoweit Anstrengungen unternommen
haben, die auf einen gewaltfreien Verlauf der geplanten Versammlung
abzielen. Dabei hätten die Versammlungsbehörde und die
Verwaltungsgerichte in Rechnung stellen müssen, dass der
Beschwerdeführer unwidersprochen vorgetragen hat, seit fast zehn Jahren
als Versammlungsleiter tätig zu sein und nahezu Hundert Versammlungen
durchgeführt zu haben, ohne dass eine Versammlung unfriedlich verlaufen
sei. Das Gegenteil dieser Behauptung ist von den Verwaltungsgerichten
nicht festgestellt worden. Des Weiteren hätten die Verwaltungsgerichte
den Umstand einbeziehen müssen, dass der Beschwerdeführer die Polizei
ermutigt hat, frühzeitig und konsequent von ihren präventiven
Kontrollbefugnissen im Vorfeld der geplanten Versammlung Gebrauch zu
machen.
Schließlich scheidet vor diesem Hintergrund ein Versammlungsverbot – als
stärkster Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit – auch
deswegen aus, weil mildere Mittel nicht ausgeschöpft worden sind. Die
Versammlungsbehörde und die Verwaltungsgerichte haben im vorliegenden
Fall alternative Methoden der Rechtsgüterkonfliktbewältigung wie
beispielsweise versammlungsrechtliche Auflagen oder den frühzeitigen und
verstärkten Einsatz polizeilicher Vorabkontrollen nicht hinreichend
geprüft und mit tragfähiger Begründung ausgeschieden.
Aus der Rede des Friedenspädagogen und Trägers des „Aachener Friedenspreises“, Bernhard Nolz (Siegen), gehalten auf dem Antikriegstag am 1.9. in Dortmund (mit Blick auf den Neonazi-Aufmarsch am 5.9.)
[…] In Dortmund: Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!
Am Antikriegstag 2009 kann man in Dortmund nicht über den Frieden sprechen, ohne darauf einzugehen, dass die Autonomen Nationalisten europaweit für den 5. September zu einem „nationalen Antikriegstag“ nach Dortmund mobilisieren und dass das Bündnis „Dortmund stellt sich quer!“ zu einer Gegendemonstration aufruft. Seit Jahren ist die Situation in Dortmund durch extreme Gewalt der Neofaschisten gekennzeichnet. Ihr wird von mehreren Seiten mit Gegengewalt in unterschiedlichen Abstufungen geantwortet.
Diese Spirale der Gewalt, die von Feindbildern gespeist wird, gilt es zu beenden. Man kann davon ausgehen, dass dazu bei den Neofaschisten keine Bereitschaft besteht. Aus diesem Grund sollten die anderen Beteiligten Maßnahmen zur Deeskalation der Gesamtsituation ergreifen, um in einem nächsten Schritt den Gewaltkonflikt in eine friedliche Lösung transformieren zu können. Zu aller erst wäre zu versuchen, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln ein Demonstrationsverbot zu erreichen. Die Aussichten dafür sind m.E. gut.
PoIitik und Verwaltung dürfen nicht der Verlockung erliegen, die neofaschistische Gewalt für ihre Zwecke instrumentalisieren zu wollen. Ihr demokratischer Auftrag lautet neofaschistische Gewalt zu verhindern. Ein Demonstrationsverbot für die Neofaschisten dürfte auch im Interesse des Bündnisses „Dortmund stellt sich quer!“ sein.
Für den Frieden in der Gesellschaft ist es gewinnbringender, wenn Friedensfeste gefeiert und Aufklärungs- und Solidaritätsveranstaltungen durchgeführt werden. Von direkten Gegendemonstrationen gegen faschistische Auftritte ist aber auch grundsätzlich abzuraten, weil im Zustand der andauernden Konfrontation zu leicht der gegenseitige Respekt verloren geht und die Gewalt zu eskalieren droht.
In Gewaltabbau und Deeskalation muss auch die Polizei mit einbezogen werden. Sie hat in den letzten Jahren ständig aufgerüstet und eine selbstständige Polizei-„Politik“ betrieben. Wenn die Polizeiführung schwer bewaffnete Polizistinnen und Polizisten in martialischer Rüstung öffentliche Demonstrationen begleiten lässt, lässt sie die Ausübung eines demokratischen Grundrechts als gewalthaltige Veranstaltung erscheinen. Das überspannt den polizeilichen Auftrag.
Die Konsequenz heißt zum Einen Abrüstung bei Beamten, Waffen und Gerät. Zum Anderen sollte die Dortmunder Polizei zukünftig ohne Schlagstock und Tränengas vorgehen und Methoden und Mittel der Zivilen Konfliktbearbeitung (ZKB) in die polizeiliche Praxis einbeziehen. Bis zum 5. September sind allerdings keine Wunder zu erwarten. […]
Analyse/Bericht/Kommentar in der Lokalpresse zum Abschneiden von „Pro NRW“ in Bergheim:
http://www.ksta.de/html/artikel/1246883862790.shtml
http://www.ksta.de/html/artikel/1246883862799.shtml