Rechts: Spicher heißt nun Weber

Alsdorf. Wie berichtet [1], wird die Reitzfigur der rechtsradikalen Partei „Die Republikaner“ (REP) aus Alsdorf, Alfred Spicher, sein neues Ratsmandat nicht antreten. Offiziell hat Spicher schon Mitte des Monats mitgeteilt, dass er auf sein Mandat für den neuen Stadtrat verzichten werde. Am 27. Oktober wird das Alsdorfer Kommunalparlament erstmals zusammentreten. Laut Liste soll Andreas Weber [2] für Spicher nachrücken. Bei der Kommunalwahl hatten die REP einen Stimmenanteil von 4,53 Prozent (zuvor 8,2) erzielt und stellen im neuen Stadtrat nur noch zwei Vertreter (zuvor drei). [© Klarmann]

[1] …allerdings im Rahmen einer Polemik, siehe ebd. entsprechende Passage unter LEGASTHENIE-KORPS, ALSDORFTALER TÜRKENJÄGER, STOLBERG-NAZIMÄR-ODE, FNE-TOTENGRÄBER, NPD WIRD BRENNEN
[2] AUCH REGIONALE REP WOLLEN IN DEN LANDTAG…


6 Antworten auf “Rechts: Spicher heißt nun Weber”


  1. 1 Peter 28. September 2009 um 18:08 Uhr

    Schon klar, nun stellen die Reps im Stadtrat keine Fraktion mehr da, sondern nur noch eine Gruppe!
    Für eine Fraktion gibt es mehr Cash…..

  2. 2 Martin 28. September 2009 um 20:23 Uhr

    @Peter: Falsch – auch zwei Stadtverordnete reichen in Alsdorf für eine Fraktion. Erst informieren – dann schreiben!

  3. 3 Peter 28. September 2009 um 23:19 Uhr

    @ Martin ;

    Die Kreisverwaltung meinte mindestens 3!

    seit wann hat alsdorf eine kreisverwaltung? mik

  4. 4 anni273 29. September 2009 um 11:11 Uhr

    @Peter Lesen dann überlegen und dann schreiben
    eine Fraktion beginnt ab zwei leuten

  5. 5 Wehrhafte Demokratie 29. September 2009 um 17:13 Uhr

    § 56 (1) GO NRW

    Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Im Rat einer kreisangehörigen Gemeinde muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern, im Rat einer kreisfreien Stadt aus mindestens drei Mitgliedern, in einer Bezirksvertretung aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Satz 1 gilt für Gruppen ohne Fraktionsstatus im Rat oder einer Bezirksvertretung entsprechend. Eine Gruppe im Rat oder in einer Bezirksvertretung besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.

  6. 6 Peter 29. September 2009 um 20:43 Uhr

    Stimmt…tschuldigung!

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