Karlsruhe/Eschweiler/Aachen. Ein 88 Jahre alter mutmaßlicher NS-Mörder ist laut Medienberichten mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen vor dem Landgericht (LG) Aachen angesetzten Prozess gescheitert. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde gegen die Durchführung des Hauptverfahrens nicht zur Entscheidung an, wie das Bundesverfassungsgericht demnach nun mitteilte. Der Mann lebt seit Jahren in der Region Aachen. Ihm wird vorgeworfen, während des Zweiten Weltkriegs in den Niederlanden als SS-Hauptscharführer gemeinsam mit anderen SS-Leuten drei Männer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen zu haben.
Schon im Juli hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, den Prozess zuzulassen [1] – kurz darauf war mitgeteilt worden, dass der Prozess auf Ende Oktober terminiert worden ist [2]. Konkret soll der Prozess am 28. Oktober vor dem LG Aachen beginnen. Wegen des großen öffentlichen Interesses sollten sich Medienvertreter rechtzeitig akkreditieren. Der Prozess gilt als einer der letzten Verfahren, die in der Bundesrepublik noch gegen einen ehemaligen Nazi-Kriegsverbrecher stattfinden wird. Die dem 88-Jährigen angelasteten Morde sollen bei einer Aktion unter dem Tarnnamen „Silbertanne“ im Kriegsjahr 1944 verübt worden sein. Dem Mann wird vorgeworfen, Mitglied der „Germanischen SS in den Niederlanden“ gewesen zu sein.
Der in Eschweiler in einem Altenheim lebende Mann ist nach den Ermittlungen der Anklagebehörden als Niederländer im Jahre 1940 der deutschen Waffen-SS beigetreten. Er wurde im Mai 1945 durch niederländische Behörden inhaftiert. Im Juni 1947 gelang ihm die Flucht, 1954 kam er nach Deutschland. Im Oktober 1949 verurteilte ihn das Sondergericht Amsterdam u.a. wegen der genannten Taten in Abwesenheit zum Tode. Diese Strafe wurde später in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Im Folgenden wurde ihm zudem die niederländische Staatsangehörigkeit entzogen.
Ein im Jahre 1980 durch die niederländischen Behörden angestrebtes Auslieferungsersuchen wies das Oberlandesgericht Köln mit der Begründung zurück, es sei nicht mit letztlicher Sicherheit zu klären, ob der Verurteilte, der zwar grundsätzlich in Deutschland als staatenlos angesehen werde, nicht doch die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Im Jahr 2003 beantragte das Ministerium der Justiz der Niederlande, das Urteil des Sondergerichtshofes in Amsterdam vom 18. Oktober 1949 in der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar zu erklären.
Dieser Antrag wurde erst im Beschwerdeverfahren durch das OLG Köln am 3. Juli 2007 mit der Begründung zurückgewiesen, der Angeschuldigte sei in der Hauptverhandlung vor dem Sondergerichtshof in Amsterdam weder in der gebotenen Weise verteidigt gewesen noch habe für ihn nachträglich eine Möglichkeit zur effektiven Rechtsverteidigung bestanden. Aufgrund dieser Entscheidung wurde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft Dortmund im Jahre 2007 wieder aufgenommen. Seitdem dauert das Hin und Her um die Verhandlungsunfähigkeit des ehemaligen SS-Mannes an.
Der frühere SS-Mann hatte sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe gegen einen Eröffnungsbeschluss des OLG Köln und die Ladung zur Hauptverhandlung in Aachen gewandt und dies mit seinem schlechten gesundheitlichen Zustand begründet. Nachdem ein medizinischer Sachverständiger im Zwischenverfahren zu dem Ergebnis gekommen war, der Beschwerdeführer leide an einer schweren Herzerkrankung und sei wegen des damit einhergehenden Risikos nicht verhandlungsfähig, lehnte das LG im Januar 2009 zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Dagegen legten die Staatsanwaltschaft und ein Nebenkläger sofortige Beschwerde ein. Das OLG in Köln machte jedoch im Juli den Weg zum Hauptverfahren frei, weil sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers nach Zeugenaussagen zusehends verbessert habe. Das BVG berücksichtige nun auch die schwerwiegenden Tatvorwürfe, die dem öffentlichen Interesse an der Fortführung des Strafverfahrens ungeachtet des erheblichen Zeitablaufs besonderes Gewicht verliehen. [© Klarmann]
[1] REIFES ALTER SCHÜTZT EHEMALIGEN SS-MANN NICHT VOR PROZESS
[2] PROZESS GEGEN SS-MANN BEGINNT ENDE OKTOBER
Das findet ihr geil wa, also hosen runter und los gewixt ihr schwachköppe!!!
sehr geehrter herr „Rebel“,
darf ich ihnen bestimmt, aber höflich mitteilen, dass ihre art, sich auszudrücken, dem entspricht, was ihresgleichen migranten oder gansta-rappern oder punks vorwerfen?
sie, „Rebel“, sind dabei nun zu einer schande für deutschland herangereift.
sie selbst benehmen sich wie übelster pöbel, straßendreck und schundliteraten-missgeburten.
wenn das der führer wüsste…
…würde er sie in ein orthografie- und benimm-KZ stecken!
mit freundlichem gruss, ihr mik
ps. schließen sie bitte nicht mehr von sich auf andere, sie w****er?!
Endlich wird dem Burschen der Prozess gemacht!
@Rebel;
Früher war es noch einfach die hirnlosen Nönazis zu erkennen, weil sie auf ihren Klamotten damit protzten, dass sie nun auch endlich ein paar Zahlen und Buchstaben gelernt hatten. Heute ist es noch einfacher sie zu erkennen, so wie bei Dir mit Deiner Primitivität. Dein Stil ist einfach unterste Schublade…..
Ich finde die Verurteilung auch im Hohen Alter gut, da gibt es kein Vergessen. Die meisten dieser Leute sind in den 50er und 60er Jahren nicht angepackt worden, aus welchen Gründen auch immer.
Da fällt mir als großes Beispiel „Globke“ ein, dieser Mensch hat die Rassengesetze nachhaltig beeinflusst, und ist nachher hier in der BRD noch Minister gewesen. So wie viele andere „Verbrecher“, sind die meisten nicht bestraft worden!
Ich wünsche immer noch eine Aufarbeitung, selbst wenn die Leute 100 wären!
siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke
mik
GUT!