Aachen. Im Prozess um drei Vergeltungsmorde durch einen ehemaligen SS-Mann in den Niederlanden hat die Verteidigung am Montag die Einstellung des Verfahrens gegen den 88-Jährigen beantragt. Der frühere SS-Mann sei wegen der 1944 begangenen Morde bereits 1949 in Amsterdam in Abwesenheit verurteilt worden, argumentierten seine Anwälte. Die doppelte Verfolgung eines Verbrechens im Rechtsraum des Schengen-Abkommens sei aber verboten. Der Angeklagte, Heinrich B., floh indes 1947 aus der Kriegsgefangenschaft nach Eschweiler. 1949 wurde er in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt, später wandelte man die Strafe in lebenslange Haft um. Diese hat er jedoch nie verbüßt.
Boere wird vorgeworfen, drei der mindestens 54 Morde begangen zu haben, die das „Sonderkommando Feldmejer“ der „Germanischen SS in den Niederlanden“ seit 1943 verübt hatte. Opfer waren Niederländer, die als „antideutsch“ eingestuft wurden. Zu Prozessbeginn [1] hatten die Anwälte von Boere Befangenheitsanträge gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß gestellt, diese lehnte die Kammer unterdessen ab. In der am Montag verlesenen Anklageschrift warf Maaß dem Angeklagten dreifachen Mord vor. Der Sohn einer Deutschen und eines Niederländers, der 1940 der Waffen-SS beigetreten war, soll im Juli und September 1944 zusammen mit weiteren SS-Männern drei Zivilisten erschossen haben.
Diese als „Aktion Silbertanne“ bezeichneten Hinrichtungen seien zynische Vergeltungsmaßnahmen der SS für Aktionen des niederländischen Widerstands gewesen, sagte Maaß. Die Opfer seien von zuvor erstellten Listen und in Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden und dem Sicherheitsdienst ausgewählt worden. Sie hätten entweder mit dem Widerstand sympathisiert oder seien angeblich antideutsch eingestellt gewesen.
Prozessbeobachter [2] aus der linken Szene stellten zum zweiten Prozesstag fest, auch bei diesem Prozesstag seien Neonazis und Mitglieder der NPD zugegen gewesen. „Wie während des ersten Prozesstages provozierten sie auch heute mit T-Shirts, auf denen Symbole der Nationalsozialisten abgebildet waren, so die der Division Windhund. Auch heute nahm der vorsitzende Richter Nohl dies nicht zum Anlass die Neonazis wegen politischer Willensbekundung des Saales entfernen zu lassen. Als die Neonazis den Prozess mit Applaus und Zwischenrufen störten, wurde gegen diese nicht umgesetzt, was beim ersten Prozesstag [linken] Prozessbeobachtern angedroht wurde. Die Neonazis durften heute trotz mehrfacher Unterbrechungen und politischen Willensbekundungen dem Prozess bis zum Ende beiwohnen und ihre Sympathien zur SS, ihr Bekenntnis zum Nationalsozialismus ins Gericht tragen.“
Der Prozess soll am Dienstag nächster Woche fortgesetzt werden. Dann will die Kammer auch über die beantragte Einstellung des Verfahrens entscheiden, das zunächst bis zum 18. Dezember angesetzt ist. Ein Nebenklageanwalt warnte eindringlich die Strafverteidiger Boeres davor, den Status von Täter und Opfer umzudrehen. Das sei in einem solchen Verfahren von historischen Dimensionen unlauter und nicht akzeptabel. [© Klarmann]
[1] PROZESSBEGINN GEGEN EHEMALIGEN SS-MANN IN AACHEN
[2] Siehe HIER
WDR-Lokalzeit dazu (Video):
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2009/11/02/lokalzeit_aachen.xml?offset=45&autoPlay=true
Lokalpresse dazu:
http://www.an-online.de/lokales/aachen-detail-an/1102539?_link=&skip=&_g=Der-SS-Mann-Boere-und-die-Silbertannenmorde.html