Rechts: NPD zieht Einspruch gegen Kommunalwahl zurück – bleibt aber beim Vorwurf des Wahlbetruges

Düren. Viele Schritte vor – und einer zurück: Schon kurz nach den Kommunalwahlen hatte der NPD-Kreisverband Düren angekündigt, die Ergebnisse der Wahl anfechten zu wollen. Anlass dafür seien Abweichungen gewesen zwischen den geringeren NPD-Stimmen zum Erlangen eines Mandates im Stadtrat oder Kreistag sowie jenen, die etwa NPD-Kreischef Ingo Haller als NPD-Kandidat für das Amt des Landrates erhalten hatte [1]. Angeblich habe es in Wahlbüros, in denen Beobachter der neonazistischen Partei die Stimmauszählung kontrolliert hätten, weniger Differenzen gegeben.

Die NPD selbst hatte mit ihrem, auch von einem Rechtsanwalt mit erwirkten Einspruch eine Neuauszählung aller Stimmen erreichen wollen. Laut NPD seien jedoch die Vorgaben der Behörden für sie unerfüllbar gewesen, weswegen man den Einspruch zurückgezogen habe. Man habe von dem Kreisverband nämlich „eine genaue Auflistung [verlangt,] die umfassend darlegen sollte, in welchen Wahlbüros es zu welcher Uhrzeit zu den Zwischenfällen gekommen sei, welche Personen und Zeugen dort namentlich in den betreffenden Auszählungsbüros anwesend waren, sowie welchen Verbänden/Parteien die jeweiligen Personen zugeordnet werden können.

Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Benennung unserer Informaten gelegt. Da die Personen, die uns vertraulich über die unerhörten Vorgänge, welche sich bei der Stimmauszählung ereigneten, in Kenntnis setzten, im öffentlichen Dienst u.a. bei der Stadt Düren tätig sind und im Falle einer Öffentlichmachung um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen […] haben wir uns dazu entschlossen unseren Einspruch zurück zu ziehen und das Ergebnis der Stimmauszählung zu akzeptieren.“

Laut NPD hätten auch Mitglieder des „Bündnisses gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ (BgR) zu den Stimmauszählern gehört und die Partei um Stimmen „beschissen“ (Haller). Indes: „Erschwerend kam für uns auch der Umstand hinzu, dass unsere Beobachter die Mitglieder des [BgR] zwar vom Sehen her kennen, aber nicht immer imstande waren den Gesichtern auch Namen zuzuordnen. Da wir – noch – über keine Mitgliederlisten des ‚BgR’ verfügen, war es uns auch schlechterdings unmöglich bei Kenntnis des Namens der entsprechenden Personen den Beweis zu führen, dass diese überhaupt der Organisation angehören.“

Tatsächlich ist das BgR breit aufgestellt, von der Antifa über Mitglieder der SPD bis hin zu solchen der CDU und von Vereinen. Und so schimpft Haller in dem Text denn auch über die „selbsternannten Demokraten und Gutmenschen“. Man dürfe, droht Haller fast schon, „die Gutmenschen-Mafia mit solchen Methoden der Wahl-Manipulation und Fälschung des Stimmergebnisses nicht durchkommen lassen“. In dem von „Pressereferent“ René Laube unterzeichneten NPD-Text heißt es dann weiter, dass „eine Neuauszählung der Stimmen bestenfalls das zu Tage gefördert hätte, was ohnehin schon jeder weiß, der nicht dumm oder blind und taub durch den Alltag dieser Republik taumelt, nämlich dass die Machthaber lügen, betrügen, verdrehen und täuschen […] wenn es darum geht der nationalen Opposition zu schaden.“

Laube ist zudem der 2. stellvertretende Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Düren – und ein einschlägig verurteilter Neonazi, unter anderem wegen Volksverhetzung, Beamtenbeleidigung und uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Er hatte etwa im Jahre 2003 einen „Kameraden“ durch „Gefälligkeitsaussagen“ (Staatsanwaltschaft im Prozess 2004) decken wollen. Die Anwälte von Laube und einem weiteren Beschuldigten hatten seinerzeit erklärt, ihre Mandanten hätten tatsächlich „missverständliche“ und „falsch verstandene“ Aussagen gemacht [2].

Der damalige „Kamerad“ war 2003 wegen einer gegen den Sprecher der Eschweiler Initiative „Gemeinsam gegen Neonazis“ geäußerten Morddrohung angeklagt gewesen – und deswegen auch in zwei Instanzen verurteilt worden. Möglicherweise also verständlich, dass die Behörden konkrete Beweise einfordern von einer manchmal vorbelastet scheinenden NPD, bevor sie aufgrund von – bislang – unbelegten Informationen auf Steuerzahlerkosten Stimmzettel nachzählen lassen. [© Klarmann]

[1] NPD WILL ANGEBLICH IN DÜREN KOMMUNALWAHL ANFECHTEN
[2] Siehe Bericht Quasi-Freispruch für Rechstextremisten und Kommentar Putzige Kuschelnazis schmeicheln sich durch; das Urteil (respektive die Bewährung) gegen Laube wurde(n) später im Zuge anderer Verfahren (aufgehoben und) zu einer gemeinsamen, hohen Geldstrafe zusammegefasst.


2 Antworten auf “Rechts: NPD zieht Einspruch gegen Kommunalwahl zurück – bleibt aber beim Vorwurf des Wahlbetruges”


  1. 1 Wehrhafte Demokratie 09. Dezember 2009 um 23:11 Uhr

    Es ist aber auch echt verdächtig, dass bei einer Kommunalwahl überdurchschnittlich viele Demokraten unter den Auszählern sind.

  2. 2 Nadja 09. Dezember 2009 um 23:21 Uhr

    Hallo MIK hast Du auch das Gefühl es geht wieder gegen die falsche Seite? Habe ich nur das Gefühl die Dinge laufen falsch? Ich danke Dir für Deine Arbeit und Dein Engagement Nadja (Köln)

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