Menschenrechte: Militärgerichte in Israel dienen der Unterdrückung der Palästinenser

Aachen. Scharfe Kritik an den Prozessen gegen Palästinenser vor israelischen Militärgerichten hat die Aachener Friedenspreisträgerin, Roni Hammermann, geäußert. Bei einem Besuch in Aachen sagte die Israelin, dass es „eigentlich keine ordentlichen Gerichtsverfahren gibt vor den Militärgerichten“ in Israel. Oft beruhten Anklagen gegenüber Palästinensern auf „Denunziation“, zudem verstießen Verfahren gegen das Völkerecht.

Hammermann ist Mitglied der Menschenrechtsorganisation „Machsom Watch“, die Menschenrechtsverstöße gegenüber Palästinensern an den Kontrollpunkten des Militärs beobachtet. Dabei fiel den Frauen der Gruppe auf, dass es immer wieder zu willkürlich wirkenden Festnahmen kam. Die Friedenspreisträgerinnen des Jahres 2008 beobachten daher als „Court Watch“ nun auch Verfahren gegen Palästinenser vor Militärgerichten.

Im Buch „Schuldig – Mitgliedschaft und Tätigkeit in einer verbotenen Vereinigung“ (Melzer Verlag) hat „Machsom Watch“ mehrere Fälle beschrieben. Hammermann schrieb das Vorwort und stellte fest, als „israelische Jüdin“ sei der Kampf gegen das Unrecht eine Lehre aus dem Holocaust. Es dürfe nie wieder geschehen, dass Menschen „brutal ermordet“ werden können und sich dagegen keine Stimme erhebe. Daher engagiere sie sich in Menschenrechtsinitiativen.

Gut ein Fünftel der palästinensischen Bevölkerung sei schon einmal inhaftiert gewesen, „faktisch“ sei in jeder Familie schon ein Angehöriger inhaftiert worden, sagte Hammermann in Aachen. Da die Palästinensergebiete besetzt seien, gelte das Militärrecht. Militärgerichte seien aber Teil eines „sehr starken Unterdrückungssystems“, das durch rigides Vorgehen den Zusammenhalt der Palästinenser „zerstören“ wolle. Im Jahre 2006 habe es 9.123 Anklagen gegenüber Palästinensern vor israelischen Militärgerichten gegeben, 0,3 Prozent seien mit einem Freispruch geendet.

Oft, schilderte Hammermann, beruhten die Anklagen auf Falschaussagen oder „Denunziation“ anderer Inhaftierter. In einem Fall habe etwa ein Angeklagter einen jungen Mann belastet, der Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sein sollte. Dem Mann habe man seine eigene Freilassung in Aussicht gestellt, falls er andere belasten. Daraufhin habe er Namen genannt, die in einem Dorf als Unterstützer einer verbotenen Organisation kursierten.

Alleine daraufhin, sagte Hammermann, sei der Sohn einer unpolitischen Familie verhaftet worden und habe neun Monate in Untersuchungshaft gesessen. Er habe alle Vorwürfe bestritten und sei sogar aus „Mangel an Beweisen“ aus der U-Haft entlassen worden. Dennoch habe das Militärgericht in der späteren Hauptverhandlung verlangt, dass er sich schuldig bekennen müsse. Nur dann werde man die Zeit der U-Haft als Haftstrafe anerkennen. Hätte er sich nicht schuldig bekannt, habe man ihm die Verurteilung zu einer weiteren, neunmonatigen Haftstrafe angedroht.

Aus eben jener „Zwickmühle“ heraus habe er sich dann schuldig bekannt. Eine „Unschuldsvermutung“, kritisierte Hammermann, existiere vor den Militärgerichten nicht. Sie seien Teil des Militärapparates und sollten unter der Bevölkerung „Furcht einflößen und abschreckend“ wirken. [© Michael Klarmann; für AN (Politik)]