Rechts: Verfahren gegen 20-Jährigen eingestellt und ein Strafbefehl gegen Rechtsradikalen

Aachen. Am dritten Prozesstag gegen Angreifer auf eine antifaschistische Demonstration hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Aachen das Verfahren gegen einen Heranwachsenden gegen Auflagen eingestellt. Richterin Katrin Thierau-Haase sagte, der 20-Jährige sei nur „in einer Art von Mitläufertum beteiligt“ gewesen. Ihm wurde zur Auflage gemacht, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. WEITER


1 Antwort auf “Rechts: Verfahren gegen 20-Jährigen eingestellt und ein Strafbefehl gegen Rechtsradikalen”


  1. 1 Flake 28. Mai 2010 um 18:49 Uhr

    Nur Mitläufer, ja klar. Ach, was sag ich?! Das sind doch Opfer, ne? Mh, kennt man ja schon irgendwo her…

    nun ja, der nicht-wissende sollte schweigsam sein, so er nicht weiß, was geht, ging, oder gegangen ist… mik

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