Rechts: Kunkels flotte NPD-Zunge kostet 900 Euro

Stolberg. Weil er einen SPD-Ratsherrn einen „kleinen Piemel“ genannt haben soll, wurde der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Aachen, Willibert Kunkel, zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Kunkel, ebenso NPD-Ratsmann in seiner Heimatstadt Stolberg, soll den Sozialdemokarten Patrick Haas bei einer Ratssitzung so bezeichnet haben. In der Sitzung im November 2009 war eine Diskussion über eine Verurteilung Kunkels wegen Körperverletzung entbrannt. Kunkel habe Haas dabei mit der abwertenden Aussage beleidigt, stellte das Amtsgericht Eschweiler am Donnerstag (17.6.) fest [1]. Anlass für den Streit war ein Urteil wegen Körperverletzung des Landgerichts Aachen gewesen. Die Kammer hatte es am 12. November 2009 als erwiesen angesehen, dass Kunkel im März 2007 einen Passanten im Umfeld eines NPD-Infostandes in Düren an den Kopf geschlagen hatte. Eine Geldstrafe von 2.400 Euro aus erster Instanz bestätigte die Kammer dabei. Weil Kunkel im alkoholisierten Zustand im September 2003 nahe seiner Wohnung nach gegenseitigen Pöbeleien einen 13-Jährigen rabiat an Hals und Nacken gepackt hatte, war er zudem vor Jahren schon wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt worden. Wegen eines ähnlichen Vorfalls, der NPD-Mann sollte im November 2005 Jugendliche ausländerfeindlich beleidigt haben, war 2006 ein Verfahren wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen mit der Auflage eingestellt worden, dass Kunkel 400 Euro an den Kinderschutzbund spenden musste. Das Urteil von Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. [© Klarmann]

[1] Lokalpresse


5 Antworten auf “Rechts: Kunkels flotte NPD-Zunge kostet 900 Euro”


  1. 1 TegenNazis 17. Juni 2010 um 17:15 Uhr

    haha :D

  2. 2 PrinzessinGoldlöckchen :) 17. Juni 2010 um 19:21 Uhr

    Ich lach mich schlapp :D … dieser kleine […] Kunkel! Leck mich am Arsch :D

    das sümmchen sparen wir uns doch lieber für ein gepflegtes kaltgetränk… mik

  3. 3 Hubert_K 17. Juni 2010 um 19:36 Uhr

    Herrlich :)

  4. 4 Sarkastiker 17. Juni 2010 um 20:43 Uhr

    Völlig albern sowas vor Gericht auszufechten. Einmal Mund mit Seife auswaschen hätte es doch auch getan.

  5. 5 tkwm 18. Juni 2010 um 0:56 Uhr

    Anhand der Überschrift könnte man zu dem Schluss kommen, dass der dort Genannte recht erfolgreich im horizontalen Gewerbe arbeitet. Also 900 Euro – da muss der schon seinen Job verstehen.

    Aber so war es natürlich nicht gemeint. Und die Vorstellung allein ist auch schon abstoßend genug …

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